Das Wettkampfsystem Kinderleichtathletik


Mit einem Wettkampfsystem Kinderleichtathletik will der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) mehr Kinder und mehr Leichtathletik mit mehr System erreichen. Das Kinder-Wettkampfsystem regelt die Disziplinen und Wettkämpfe in den Altersklassen U8, U10 und U12. Grundlage sind die „Zusatzbestimmungen zu Kinderleichtathletikveranstaltungen“ im Anhang 4 der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO). Diese Zusatzbestimmungen wurden bereits am 25. Februar 2011 durch den DLV-Verbandsrat beschlossen und letzten Änderungen wurden am 01. Januar 2020 bestätigt. Hier werden speziell für die Altersklassen U8 und U10 nur noch die Disziplinen des „Wettkampfsystems Kinderleichtathletik“ anerkannt, die in den Disziplinkarten genauer beschrieben sind. Der klassische Dreikampf (50m, Schlagball, Weit) sowie alle weiteren in den internationalen Wettkampfregeln (IWR) beschriebenen Disziplinen sind insoweit außer Kraft gesetzt. In der Altersklasse U12 sind sowohl die Kinderleichtathletik-Disziplinen, als auch die Disziplinen nach der IWR zulässig.

Alle Disziplinen der Kinderleichtathletik im Video finden Sie hier.

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Konzept und Disziplinen im Überblick


Veranstaltungsgenehmigung Kinderleichtathletik

Alle Kinderleichtathletik-Veranstaltungen müssen form- und fristgerecht über LADV beim WLV angemeldet und genehmigt werden.

Es werden ausschließlich Veranstaltungen genehmigt, die in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen DLO stehen. Kreative Ideen für Veränderungen der Disziplinen werden in Einzelfällen in Rücksprache mit der Beauftragten für Kinderleichtathletik (Jutta Bryxi) geprüft und ggf. genehmigt.


Änderungen im Bereich Veranstaltungsgenehmigungen ab 2017

Der DLV hat bei seiner Verbandsratssitzung am 26. Februar 2016 im Rahmen der Deutschen Hallenmeisterschaften in Leipzig einige Veränderungen an der Deutschen-Leichtathletik-Ordnung (DLO) vorgenommen. Diesen Veränderungen muss sich der WLV als Mitgliedsverband des DLV anschließen.

Betroffen sind unter anderem die Veranstaltungsgenehmigungen im Bereich Stadionveranstaltungen, Kinderleichtathletikveranstaltungen und Stadionferne Veranstaltungen. Nach intensiven Diskussionen im WLV-Präsidium und in Abstimmung mit der WLV-Geschäftsstelle wird ab 2017 versucht, ein einheitliches und möglichst einfaches System zu schaffen, um Veranstaltungen zu genehmigen, zu veröffentlichen und abzuwickeln. Im Zeitalter einer immer stärkeren Digitalisierung wird der WLV die Veranstaltungsgenehmigungen weitestgehend papierlos gestalten.

Speziell zur Veranstaltungsgenehmigung wurde im längst bekannten Portal "LADV.de" ein neues Modul entwickelt, das ab sofort zur Verfügung steht. Im Besonderen sei darauf hingewiesen, dass ab 01.01.2017 auch Veranstaltungen auf Vereins- und Kreisebene beim WLV angemeldet werden müssen. Dies betrifft auch alle Kinderleichtathletik-Veranstaltungen, die in der Regel auf Vereins- und Kreisebene ausgetragen werden.

An dieser Stelle wird auf Anhang 4 der aktuell gültigen DLO verwiesen: Die "Zusatzbestimmungen zu Kinderleichtathletikveranstaltungen" wurden bereits am 25. Februar 2011 durch den DLV-Verbandsrat beschlossen und letzte Änderungen wurden am 25. Juli 2014 bestätigt. Hier werden speziell für die Altersklassen U8 und U10 nur noch die Disziplinen des "Wettkampfsystems Kinderleichtathletik" anerkannt, die in den Disziplinkarten genauer beschrieben sind. Der klassische Dreikampf (50m, Schlagball, Weit) sowie alle weiteren in den internationalen Wettkampfregeln (IWR) beschriebenen Disziplinen sind insoweit außer Kraft gesetzt. In der Altersklasse U12 sind sowohl die Kinderleichtathletik-Disziplinen, als auch die Disziplinen nach der IWR zulässig.

Der WLV möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch Abweichungen von den "Kinderleichtathletik-Disziplinen", wie sie durch den DLV beschrieben sind, möglich sind. Jedoch müssen diese Abweichungen beim WLV angemeldet bzw. mit der Beauftragten für Kinderleichtathletik - Jutta Bryxi - abgestimmt werden. Es sollen keinesfalls bereits etablierte Kinderleichtathletik-Veranstaltungen mit kreativem und kindgerechtem Disziplinangebot beeinträchtigt werden.Nachstehend finden Sie die Details zu den Veränderungen im Bereich Veranstaltungsgenehmigungen, die durch das WLV-Präsidium beschlossen und durch den WLV-Verbandsrat bestätigt wurden:

Zum 1. Januar 2017 treten auf Beschluss des WLV-Präsidiums hinsichtlich des Anmelde- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen folgende Punkte in Kraft:

  1. Ausnahmslos alle Leichtathletik-Veranstaltungen (Stadionveranstaltungen und Stadionferne Veranstaltungen) sind beim Landesverband anzumelden. Dies betrifft ausdrücklich auch Veranstaltungen/Meisterschaften auf Vereins- und Kreisebene (vom Kreis zu genehmigen), für die bislang stillschweigend auf eine Anmeldung beim Verband verzichtet wurde. 
  2. LADV ist das offizielle Meldeportal des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes. Deshalb dürfen auf LADV ausschließlich beim WLV gemeldete und vom WLV oder einem seiner Kreise bereits genehmigte Veranstaltungen freigeschaltet werden.
  3. Für alle Stadionveranstaltungen auf Vereins-, Kreis-, Bezirks- oder Regionsebene (auch Meisterschaften), für die bislang keine Anmeldegebühren durch den WLV erhoben wurden, werden mit Wirkung zum 1.1.2017 eine Gebühr in Höhe von 10,- € in Rechnung gestellt. Dies entspricht der DLV-Gebühr für diese Veranstaltungen, die der WLV an den DLV abführen muss. Eine zusätzliche LV-Gebühr in Höhe von 15,- € wird nach wie vor erst für Veranstaltungen ab Landesebene erhoben.
  4. Im Anhang 2 (Zusatzbestimmungen zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen) sind auch die Fristen für die Anmeldung von Veranstaltungen geregelt. Dabei sind für Stadionveranstaltungen auf Vereins-, Kreis-, Bezirks- und LV-Ebene die Anmeldefristen durch den LV festzulegen. Der WLV legt auf dieser Grundlage fest, dass Veranstaltungen nach DLO §6, Nr. 6.3.1 (vereins-/kreis- oder bezirksoffene Sportfeste) und Nr. 6.3.2 (landesoffene Sportfeste) mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin der WLV-Geschäftsstelle zur Anmeldung vorliegen müssen.
  5. In §14 der DLO ist geregelt, dass Stadionferne Veranstaltungen "rechtzeitig" beim Landesverband angemeldet werden müssen. Für den Bereich des WLV wird dies festgelegt auf eine Anmeldung spätestens zum 30. September des Vorjahres (rechtzeitig vor der jährlichen Terminbörse). Ausgenommen davon sollen Cross- und Waldlaufveranstaltungen sein, die nur für Mitglieder von Leichtathletik-Vereinen offen sind (Beispielsweise Kreiswaldlaufmeisterschaften). Hier gilt dieselbe Anmeldefrist wie für Stadionnahe Veranstaltungen.
  6. Die GBO des DLV §1, Abs. 2 und 3 (Zuschläge für fehlerhafte, nicht erfolgte oder verspätet eingehende Anträge sowie Ordnungsgelder bei Nichteinhaltung der Bestimmungen zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen) sowie die GBO des DLV §2, Abs. 2 (Zuschläge bei fehlerhaften und falschen Angaben in Meldungen) wird auch auf LV-Ebene angewandt.

 


Regeln und Organisationshilfen

Was ist alles bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von ansprechenden und spannenden Kindersportfesten zu berücksichtigen?

Auf der Homepage des Deutschen Leichtathletik-Verbandes finden Sie zahlreiche Organisationshilfen sowie nochmals alle Regeln im Überblick.

Direkt zur entsprechenden Seite auf leichtathletik.de gelangen Sie hier.

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